Hauswirtschaftliche Versorgung über den Pflegedienst

Viele MS-Betroffene wünschen sich Unterstützung im Haushalt, vor allem dann, wenn sie allein leben oder kein Angehöriger diese Aufgaben übernehmen kann.

Neben der Möglichkeit, eine Haushaltshilfe über Minijob einzustellen oder der Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt, für diejenigen, die keine Pflegestufe haben, können alle ab Pflegestufe 1 hauswirtschaftliche Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten.

Neben der Grundpflege, die vor allem Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität beinhaltet, zählt die hauswirtschaftliche Versorgung zur Dauer der täglichen Gesamtpflegezeit, die bei der Einstufung in die jeweilige Pflegestufe mit berücksichtigt wird.

Wird die Hausarbeit durch Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes ausgeführt, können von dort aus, je nach Wunsch oder Notwendigkeit, folgende Tätigkeiten zwischen ambulanten Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet werden:

1. Reinigung der Wohnung

Üblicherweise wird hierfür 1 Stunde pro Woche veranschlagt. Dazu gehören die Reinigung von Badezimmer, Fußböden, Möbeln, Haushaltsgeräten, die Abfalltrennung und –entsorgung, Staubwischen und das Bettenmachen. Fensterputzen, die Grundreinigung der gesamten Wohnung und eine evtl. erforderliche Treppenhausreinigung zählen nicht dazu. Dafür erhält der Pflegedienst als Wochenpauschale zurzeit 20,95 €.

Dabei ist zu beachten, wie bei den folgenden Tätigkeiten auch, dass in einem Familienhaushalt tatsächlich nur die Bereiche gereinigt werden, in denen sich der Pflegenehmer selbst üblicherweise aufhält. Räume der Familienmitglieder bleiben unberücksichtigt (z. B. Arbeitszimmer des Partners).

2. Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

Dazu zählen einmal wöchentliches Wechseln und Pflege der Wäsche und Kleidung, inkl. Bügeln und kleine Ausbesserungsarbeiten, Einräumen der Wäsche, vollständiger Wechsel der Bettwäsche. Dafür erhält der Pflegedienst eine wöchentliche Pauschale von 16,76 €.

3. Einkauf und Vorratseinkauf

Normalerweise werden für eine Woche ein Speiseplan und eine Einkaufsliste erstellt und die notwendigen Lebensmittel und weiteren Bedarfsgegenstände eingekauft und in die Schränke, Kühlschrank o. ä. eingeräumt. Abrechenbar für den Pflegedienst ist ein Wochenbetrag von 14,67 €.

Für zusätzliche kleinere Besorgungen an anderen Tagen können zusätzlich 2,51 € pro Einkauf geltend gemacht werden.

4. Zubereitung einer warmen Mahlzeit

Für den Pflegenehmer kann einmal täglich eine warme Mahlzeit gekocht werden. Dazu zählen auch das Reinigen des Arbeitsbereiches und das Geschirrspülen.

Dafür kann der Pflegedienst täglich 11,31 € abrechnen, bei speziellem Aufwand aufgrund diätetischer Indikationen, sogar 14,67 €.

In der Regel wird den Pflegenehmern zur Bestellung von „Essen auf Rädern“ geraten, da dies erheblich kostengünstiger ist.

Die Zubereitung eines einfachen Frühstücks oder Abendessens ist dagegen üblich und wird von der Pflegekasse pro Einsatz mit 3,35 € honoriert.

5. Beheizen der Wohnung

Mit der Beschaffung und Entsorgung von Heizmaterial und das Beheizen einer Wohnung mit Ofenheizung, kann ebenfalls ein Mitarbeiter des Pflegedienstes beauftragt werden und 4,19 € pro Einsatz dafür abrechnen.

Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse für jeden Einsatz zusätzlich eine Wegepauschale von 2,34 € an den Pflegedienst.

Bei Pflegestufe 1 wird der Pflegenehmer in der Regel selbst noch dazuzahlen müssen, wenn die gesamte Hauswirtschaft übernommen werden soll, da die Zeitbemessung für die einzelnen hauswirtschaftlichen Leistungen vom Gesetzgeber leider nicht mit der Realität übereinstimmen.

Gerade bei Familien ist es überlegenswert, die Kombination von Pflegeleistungen durch den ambulanten Pflegedienst und Pflegegeld für den Angehörigen bzw. eine andere Person in Anspruch zu nehmen.

Von dem restlichen Pflegegeld kann man dann noch weitere Zeiten beim Pflegedienst „dazubuchen“, oder es ist dann vielleicht schon eine private Haushaltshilfe über Minijob zu finanzieren, die weit mehr Zeit und Möglichkeiten hat, den Haushalt so auf Vordermann zu bringen, wie man es sich wünscht.

 

Klaus-J. Jung (famp)

Birgit Rühmann

Juli 2010

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