Das Wort „Assistent“ stammt laut Duden aus dem Lateinischen und heißt so viel wie „Beisteher, Helfer“. Assistieren bedeutet, ebenfalls laut Duden: „jemandem nach dessen Anweisungen zur Hand gehen“ (vgl. Duden 1997: 89). Bedeutungsvoll scheint in diesem Zusammenhang „nach dessen Anweisungen“.
Das Assistenzkonzept entstand in der „Selbstbestimmt-leben-Bewegung“, in der sich vor allem körperbehinderte Menschen zusammengeschlossen hatten. In diesem Zusammenhang begegnet man oft auch dem Begriff der „Persönlichen Assistenz“. Damit ist jegliche Form der persönlichen Hilfe gemeint, die der assistenznehmenden Person dazu verhilft, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu leben. Persönliche Assistenz umfasst sowohl die Bereiche der Körperpflege, der Haushalts- oder der medizinischen Krankenpflege, als auch jegliche Hilfeleistungen bei der Gestaltung von Alltag, Beruf, Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe ganz allgemein.
Selbstbestimmung ist ein zentraler Punkt des Assistenzmodells. Damit Menschen mit Behinderungen möglichst selbstbestimmt leben können, ist es nötig, dass Hilfeleistungen soweit wie möglich unabhängig von Organisationen und deren fremdbestimmten Zwängen organisiert werden. Zur Erfüllung dieser Voraussetzungen hat sich der Assistenzgedanke herauskristallisiert. Zentral dabei ist, dass sich die Person mit Hilfebedarf die Assistenzperson selbst aussucht, sie anleitet, einsetzt und bezahlt.
Das heißt der Assistenznehmer ist Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten, was eine aufwendige und anstrengende Tätigkeit sein kann.
Starthilfen für neue " Behinderte ArbeitgeberInnen " sind im Internet unter ForseA - Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen und Arbeitgebermodell - zu finden.
Die organisatorischen Arbeiten (Lohnbuchhaltung, Dienst- und Vertretungspläne, Auswahl individuell geeigneter BewerberInnen ) können auch delegiert werden, beispielweise an eine Assistenzgenossenschaft.
Persönliche Assistenz ist kein Ausbildungsberuf. Viele Assistentinnen nehmen eine solche Tätigkeit nur vorübergehend, beispielsweise neben einer Ausbildung oder einem Studium wahr. Auch kann ist diese Arbeit meist nicht üppig bezahlt werden, was zu einer relativ hohen Fluktuation bei den AssistenInnen beiträgt.
Ein Assistenznehmer sollte bereit und in der Lage sein ggf. mit Unterstützung bereits tätiger AssistentInnen neue AsstistentInnen anzuleiten und einzuarbeiten.
Die Finanzierung wird gewöhnlich durch Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialämter sichergestellt, ist jedoch auch über das trägerübergreifende Persönliche Budget möglich.
Auf folgenden Internetseiten finden sich Informationen und Kontaktdaten zum Thema:
- ForseA – Forum selbstbestimmter Assistenz – Umfassendste und aktuelle Informationen zu Persönlicher Assistenz im deutschsprachigen Bereich www.forsea.de/
- assistenzantrag.de – Hinweise zur Beantragung Persönlicher Assistenz – Informationen für Antragsteller: Was ist Assistenz? Assistenzbereiche, Wo stellt man den Antrag? www.assistenzantrag.de/
- Assistenz – Infos und Jobbörse – Assistenz-Jobbörse und viele grundsätzliche Informationen zu selbstbestimmter Assistenz www.assistenz.org/
- Stellenmarkt Selbstbestimmte Assistenz – Stellenmarkt für AssistenznehmerInnen und AssistenzgeberInnen www.stellenmarkt-sba.de/
- Autonom Leben Hamburg e.V. - Beratungsstelle für behinderte Menschen-sehr informative und umfangreiche Seite, die viele Aspekte des Lebens mit Behinderung aufgreift www.autonomleben.de/
- Hamburger Assistenzgenosssenschaft www.hageg.de/
- Persönliches Budget Hier erhalten Behinderte Infos zum Antrag auf persönliches Budget www.einfach-teilhaben.de